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Die Restschuld bezeichnet den Teil eines Darlehens, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgt worden ist. Dieser Teil des Darlehens muss vom Darlehensnehmer noch an den Darlehensgeber bezahlt werden. Mit Hilfe eines Tilgungsplanes hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, jederzeit die derzeitige Restschuld festzustellen. Je nach Vertragsvereinbarung, kann ein bestimmter Betrag als Restschuldzahlung vereinbart werden, in der Regel ist dieser nach Ablauf des Darlehenszeitraumes auf einmal zu bezahlen. Ist dies durch den Kreditnehmer nicht möglich, kann die Restschuld neu finanziert werden.
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