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Vom Reinertrag spricht man dann, wenn man vom Rohertrag einer Immobilie alle anfallenden Bewirtschaftungskosten einer Immobilie abgezogen werden. Alle Einnahmen aus der Vermietung von Wohneinheiten, sowie die Nutzung von Grund und Boden zählen zum Rohertrag und dürfen demnach abgezogen werden. Die Bewirtschaftungskosten bestehen unter anderem aus den Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, wie auch einem Mietausfallrisiko. Der so nach dem Ertragswertverfahren berechnete Wert, dient dann der Bank als Grundlage, um den maximalen Beleihungswert berechnen zu können.
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