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» Regelinsolvenzverfahren
Ist ein Schuldner nicht mehr in der Lage, seine Schulden aus eigener Kraft zu bezahlen, kann er ein Regelinsolvenzverfahren einleiten. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die dann in diesem Fall vorliegt, kann das Regelinsolvenzverfahren entweder vom Schuldner selbst, oder auch vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Allerdings ist es vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zwingend notwendig, dass ein Einigungsversuch oder ein Schuldenbereinigungsverfahren angestrebt wird. Kommt es zum Regelinsolvenzverfahren, besteht nicht wie bei einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Weiterführung eines Unternehmens. Alle vorhandenen Immobilien und Betriebsmittel werden zwangsversteigert.
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