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Wurde einem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt, so ist dieser in der Pflicht, die vereinbarten Raten zur Rückzahlung des Darlehens dem Darlehensnehmer gegenüber zu leisten. Kann der Darlehensnehmer die Raten nicht mehr fristgerecht bezahlen, oder gar nicht mehr bezahlen, kommt es folgedessen zum Ratenverzug. Liegt dieser vor, kann die Bank dem Darlehensnehmer einen Verzugsschaden berechnen. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Bruttosollzinssatz, was bedeutet, dass er sich immer nach den vereinbarten Zinssätzen richtet. Der Ratenverzug kann vermieden werden, wenn man um eine Stundung bittet. Hierbei ist allerdings eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Darlehensgeber notwendig.
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