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Wird beispielsweise für die Finanzierung eines Bauvorhabens ein Darlehen aufgenommen, so wird in der Regel auch eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Handelt es sich nur um ein Darlehen, steht dies natürlich an erster Rangstelle. Sind für die Finanzierung mehrere Darlehen von Nöten, wird die Grundschuld erstrangig, zweitrangig usw. eingetragen. Somit besagt die Rangstelle aus, welchem Rang die Grundschuld des jeweiligen Gläubigers eingetragen. Die Rangstelle ist vor allem dann wichtig, wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt. Erstrangig eingetragene Gläubiger bekommen als erstes vom Erlös ihre Forderung.
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