» Rahmenzins

Der Rahmenzins dient vor allem dazu, dass die finanzierende Bank dadurch eine zusätzliche Sicherheit bekommt. Der Rahmenzins wird in diesem Zusammenhang mit der jeweiligen Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Er dient insbesondere dazu, die jährlichen Nebenleistungen abzusichern. Sollte der Darlehensnehmer aus irgendwelchen Gründen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können, hat die kreditgebende Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, indem es eine Zwangsversteigerung vornehmen lässt. Wurde ein Rahmenzins eingetragen, kann die Bank sich aus dem Erlös bis zum Grundbetrag zuzüglich des jährlichen Rahmenzinses befriedigen.


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