Bei einer Pfandfreigabe versteht man die Freigabe des Beleihungsobjektes, welches einem Darlehen zugeordnet ist. Genau genommen bedeutet dies nichts anderes, als dass das Beleihungsobjekt somit nicht mehr länger als Pfand für das Darlehen verwendet wird. Dies bedeutet Gleichzeitig, dass es nicht mehr zur Absicherung des Darlehens dient oder genutzt werden darf. Frühestens zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Darlehens kann die Pfandfreigabe erfolgen. Alternativ kann auch eine Pfandfreigabe erfolgen, wenn für den Restbetrag des Darlehens eine andere ausreichende Absicherung erbracht werden kann.