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Ist von einem Pfandbrief die Rede, handelt es sich um eine Anleihe, die von der Pfandbriefbank gegeben wird. Dem Käufer, der in der Regel als Investor bezeichnet wird, erhält zum einen die Bonität der jeweiligen Bank. Zum anderen wird der Investor im Falle einer Insolvenz der Bank, dieser dadurch geschützt, dass die Pfandbriefbank eine Deckungssumme zur Verfügung hat. Unterscheidet werden insgesamt drei unterschiedliche Pfandbriefarten. Die Hypotheken-, Schiffs- und öffentlichen Pfandbriefe unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Deckungsmasse. Diese Deckungsmasse besteht bei Hypothekenpfandbriefen aus Grundpfandrechte auf Grundstücke, bei Schiffspfandrechten aus den Schiffshypotheken und bei den öffentlichen Pfandbriefen besteht diese aus Forderungen gegen die öffentliche Hand.
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