» Pfandaustausch

Manchmal möchte der Besitzer einer Immobilie, die er über ein Darlehen finanziert hat, das Haus oder die Wohnung verkaufen, bevor das Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt ist. Es kann vorkommen, dass der Gläubiger die sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangt, weil die Sicherheit für den Kredit wegfällt. Um dies zu vermeiden, kann der Darlehensnehmer einen Pfandaustausch von dem Gläubiger verlangen. Findet ein Pfandaustausch statt, wechselt sich nur das Beleihungsobjekt, während die übrigen Vertragsbedingungen unverändert weiter laufen. Dem Pfandaustausch muss der Gläubiger zustimmen. Dies erfolgt in der Regel unter der Voraussetzung, dass der Kreditnehmer alle anfallen Kosten trägt und dass das neue Beleihungsobjekt der bisherigen Sicherheit gleichwertig ist.
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