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Die Preisangaben Verordnung, abgekürzt PAngV, dient dem Schutz des Verbrauchers. Seit 1985 gibt es die PAngV in Deutschland, welche dem Endverbraucher durch sachlich richtige und vollständige Informationen den Vergleich von Preisen ermöglichen soll. Als sehr gutes Beispiel eignet sich hier der Vergleich von Kreditinstituten, welche man dann vergleicht, wenn man eine Baufinanzierung benötigt. Kreditinstitute sind durch die Preisangaben Verordnung dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszinssatz anzugeben. Gleichzeitig müssen alle für einen Vertrag relevanten Preise und Kosten aufgeführt werden. Für den Verbraucher müssen sie so aufgeführt werden, dass dieser sie leicht erkennen kann.
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Zinsentwicklung
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