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Um den Objektwert einer Immobilie zu bestimmen, braucht man auf jeden Fall einen Sachverständigen oder Gutachter. Benötigt man den Objektwert einer Immobilie für ein Darlehen, wird der Gutachter meist von dem Gläubiger, also von der Bank, bestimmt. Der Gutachter bestimmt den Objektwert, wonach sich auch die Höhe des gewährten Kredits berechnet. Es gibt auch noch andere Gründe, um den Objektwert einer Immobilie zu berechnen, z.B. die Auszahlung der anderen Mitglieder einer Erbengemeinschaft oder eine Scheidung.
Der Objektwert einer Immobilie muss gegebenenfalls immer wieder neu ermittelt werden, da er sich beispielsweise durch eine Änderung der Bebauungsbestimmungen oder andere gesetzliche Veränderungen immer wieder ändert.
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