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Wird der Begriff Objektverbrauch verwendet, handelt es sich zwar um einen veralteten Ausdruck, der früher in Zusammenhang mit der Eigenheimzulage verwendet wurde, ändert aber nicht in seiner Bedeutung. Die Eigenheimzulage gibt es mittlerweile nicht mehr, weshalb der Objektverbrauch auch keine Rolle mehr spielt. Der Objektverbrauch oder auch Eigenheimzulage konnte grundsätzlich nur eine einziges Mal im Leben eines Menschen beantragt werden und zur Herstellung eines selbstgenutzten Wohnzaumes verwendet werden. Siehe auch Eigenheimzulage.
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