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Alle Anteile an einer GrundflĂ€che, die entsprechend der Zweckbestimmung benutzt werden und nicht in der WohnflĂ€che enthalten sind, werden als NutzflĂ€che bezeichnet. Darunter zĂ€hlen beispielsweise Heizungsraum, EingĂ€nge, TreppenhĂ€user, Keller, Dachboden AufzĂŒge und der Flur. Entsprechend der DIN 277 unterscheidet man zwischen HauptnutzflĂ€chen und NebennutzflĂ€chen. Bei einer Wohnung darf die NutzflĂ€che nur anteilig zur WohnflĂ€che gerechnet werden, da sie vor allem bei MehrfamilienhĂ€usern, auch von anderen Mietern oder EigentĂŒmern genutzt wird. FlĂ€chen, die zum Lagern, Verteilen oder fĂŒr den Verkauf von diversen Waren dienen, muss die gesamte FlĂ€che als NutzflĂ€che ausgewiesen sein.
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