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Notarkosten sind in der Kostenordnung, kurz genannt KostO, gesetzlich festgelegte Notargebühren und Auslagen. Bundesweit ist die Kostenordnung einheitlich und sieht somit für jedes Geschäft einen bestimmten Gebührensatz vor. Dieser richtet sich ausschließlich nach der Bedeutung eines Geschäftes und den Wert. Somit wird der Notar nicht nach seinem Arbeitsaufwand bezahlt, sondern nach einem einheitlichen Gebührensatz. Die entstehenden Notarkosten die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes entstehen, gehören zu den Baunebenkosten, wobei sie im Zusammenhang mit der Baufinanzierung zu den Geldbeschaffungskosten gehören und dadurch steuerlich absetzbar sind.
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