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Mit der sogenannten Notarbestätigung, bestätigt der Notar gegenüber einem Kreditinstitut, dass die Möglichkeit der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch besteht. Allerdings haftet der Notar für diese Aussage, da diese meist vor dem eigentlichen Grundbucheintrag gemacht wird. Dies hängt damit zusammen, da es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, der Darlehensnehmer das Geld allerdings meist schon vorher braucht, braucht die Bank für die Auszahlung die Notarbestätigung. Damit kann diese Zeit überbrückt werden, damit der Darlehensnehmer die Auszahlung erhält.
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