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Der Nominalzins stellt den Prozentsatz dar, mit dem der Nominalbetrag ein Darlehen tatsächlich verzinst wird. Üblicherweise wird dieser pro Jahr angegeben und muss im Darlehensvertrag vereinbart sein. Allerdings ist nicht verwendbar, wenn man Angebote vergleichen möchte. Hierfür sollte man die Angabe des Effektivzinses verwenden, denn im Nominalzins sind weder Bearbeitungsgebühren noch Vermittlungsgebühren enthalten. Die Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszins anzugeben, weshalb es ein leichtes ist, unterschiedliche Angebote von Banken zu vergleichen.
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Zinsentwicklung
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