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Eine Nominalschuld wird sehr häufig auch als Darlehensnominalschuld bezeichnet. Darunter ist die Darlehens- bzw. Kreditsumme zu verstehen, die dem zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geschlossenen Vertrag zu Grunde liegt. Die Nominalschuld und der Betrag, der dem Kreditnehmer ausbezahlt wird, sind aber nicht zwangsläufig immer identisch. Unter Umständen kann von der Nominalschuld die Bearbeitungsgebühr für das Darlehen und ein eventuelles Disagio abgezogen werden. Dieses Disagio dient in der Regel als eine Vorauszahlung auf die entstehenden Zinsen. Somit ist der Auszahlungsbetrag durch die verschiedenen Abschläge teils deutlich niedriger, als die Nominalschuld.
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