» Nominalbetrag

Unter einem Nominalbetrag ist der Darlehensbetrag zu verstehen, der nach Abzug von Disagio und Einmalkosten entsteht. Sehr oft ist hier auch die Rede von der Nominalschuld oder dem Darlehensnominalbetrag. Grundsätzlich werden vom Nominalbetrag aus, die Zinsen für ein Darlehen und die Tilgung des Darlehens, errechnet. Es spielt dabei keinerlei Rolle, über welchen Betrag die Auszahlung tatsächlich erfolgt, nur der Nominalbetrag ist für die Berechnung von Bedeutung, weshalb diesen der Kreditnehmer besonders im Auge haben sollte. Siehe auch Nennwert.

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