» Niedrigenergiehaus

Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die das jeweils gesetzlich geforderte energetische Anforderungsniveau unterschreiten, werden als Niedrigenergiehaus bezeichnet. In Deutschland gilt seit dem 1. Februar 2002 das Anforderungsniveau der Energiesparfunktion. Kurz genannt EnEV. Hieraus geht hervor, dass ein GebĂ€ude nur einen maximalen TransmissionswĂ€rmeverlust somit einen festgelegten Höchst- PrimĂ€renergiebedarf haben darf. Werden die vorgegebenen Grenzen eingehalten und nicht ĂŒberschritten oder unterschritten, darf ein Haus als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden.


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