» Nichtabnahmeentschädigung

Beantragt man en Darlehen, welches einem auch gewährt wird, ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses Darlehen auch abzunehmen. Hierbei ist von der Abnahmeverpflichtung die Rede. Ist es der Fall, dass ein Kauf nicht zu Stande kommt, aus welchen Gründen auch immer, hat man an die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung zu bezahlen. Diese soll die Bank dafür entschädigen, dass diese bereits den Aufwand betrieben hat, das Geld zu beschaffen. Die Berechnung für die Nichtabnahmeentschädigung erfolgt hier genauso wie für die Vorfälligkeitsentschädigung, welche gezahlt wird wenn ein Darlehen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

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