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In der Nettokaltmiete sind alle Kosten des Vermieters enthalten, außer den warmen und kalten Betriebskosten. Meistens wird hierzu eine Pauschale für die kalten Betriebskosten und eine Vorauszahlung für die Heiz- und Warmwasserkosten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Es kann aber auch die Variante der Vorauszahlung auf alle Betriebskosten gewählt werden. Beides hat sich in der Praxis als gut erwiesen. Die Nettokaltmiete wird in der Regel von den Banken sehr oft bei der Ertragswertermittlung als ansetz bare Miete hinzugezogen.
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