» NegativerklÀrung

Eine NegativerklÀrung, wird vor allem bei kleineren DarlehensbetrÀgen als Sicherheit verwendet. Die Banken verlangen vom Darlehensnehmer eine NegativerklÀrung, mit welcher er sich verpflichtet, seine VermögensverhÀltnisse zu Gunsten des Darlehensgebers zu verÀndern. Dies bedeutet, das Vermögen darf nicht verkauft werden und er Grundbesitz darf nicht anderweitig belastet werden. Die NegativerklÀrung kann unter UmstÀnden eine Grundschuld ersetzen. Allerdings nur bei kleinen Darlehenssummen bis etwa 10.000 Euro.
 
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