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Jeder Eigentümer eines Grundstücks in Deutschland muss sich darüber bewusst sein, dass per Gesetz die für das Grundstück zuständige Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat.
Dies bedeutet, dass der Eigentümer zwar mit einem potentiellen Käufer alle Einzelheiten eines Verkaufs aushandeln und auch einen Kaufvertrag abschließen kann. Dann aber hat die zuständige Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen das gesetzliche Recht, genau zu diesen Bedingungen in den Kaufvertrag einzutreten. Um einen solchen Fall auszuschließen, sollte sich jeder Eigentümer vor Verkauf eine Negativbescheinigung von der Gemeinde ausstellen lassen. Mit dieser Negativbescheinigung bestätigt die Gemeinde schriftlich, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen wird.
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