» Negativbescheid

Der Begriff Negativbescheid ist eine Bescheinigung des Amtes. Vorrangig wird diese Bescheinigung in den neuen Bundesländern benötigt, um die offenen Vermögensverhältnisse zu regeln, wobei der Negativbescheid aussagt, dass keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche auf ein jeweiliges Grundstück geltend gemacht werden kann. Ein Negativbescheid ist auf jeden Fall vor der Eintragung einer Grundschuld für eine Finanzierung vorzulegen. So sichern sich die Banken gegen evtl. Forderung oder Belastungen anderer auf das jeweilige Grundstück ab.


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