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Wer ein Haus baut oder kauft oder eine Wohnung kauft, hat oft nicht den gesamten Kaufpreis zur Verfügung, sondern muss sich einen Teil davon leihen.
Der Gläubiger dieser Baufinanzierung möchte sich natürlich absichern, weshalb ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird. Dabei gilt, je weiter vorne das Grundpfandrecht steht, umso eher wird es bedient, falls der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und die Immobilie verkauft werden muss. Eine Nachrangfinanzierung dagegen wird erst nach bereits bestehenden Grundpfandrechten im Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet, dass die Nachrangfinanzierung nach den vorher eingetragenen Grundpfandrechten bedient wird. Aus diesem Grund ist eine Nachrangfinanzierung auch meist teurer als eine erstmalige Finanzierung.
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