» Miteigentumsanteil


Der Begriff Miteigentumsanteil wird eigentlich dafür verwendet, um den Anteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum zu bezeichnen. Damit die einzelnen Miteigentumsanteile festgelegt werden können, braucht es eine Teilungserklärung. Der Miteigentumsanteil stellt einen ideellen, aber keinen realen Anteil an einer Immobilie oder Sache dar. Dieser kann sowohl verkauft werden als auch übertragen oder belastet. Grundsätzlich stellt dieser ein anteiliges Eigentum an einer Sache wie etwa einer Wohneinheit dar. Dabei besteht die Möglichkeit, dass eine Wohneinheit auch mehreren Eigentümern gehört.
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