» Miteigentum nach Bruchteilen

Ein Miteigentum nach Bruchteilen wird auch als Bruchteilseigentum bezeichnet. Dieses stellt das Eigentum an einer Sache dar, welches mehreren Eigentümern gehört. Somit steht jedem Miteigentümer dabei ein ideeller Anteil an der besagten Sache zu. Gleichzeitig kann jeder Eigentümer über den Teil frei verfügen, der ihm zusteht. Insbesondere ist das Miteigentum nach Bruchteilen vor allem in Mehrfamilienhäusern mit einzelnen Wohneinheiten (Eigentumswohnung) zu finden, wobei jede Wohneinheit auch einem gesonderten Eigentümer gehört und dieser demnach frei über diese verfügen kann.


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