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Die Vergütung, die ein Makler erhält, nachdem er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat, sprich verkauft hat, nennt man Maklerprovision. Nach § 625 BGB hängt die Provision davon ab, ob durch die vermittelnde Tätigkeit des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis einer Immobilie. Im Falle eines Mietvertrages richtet sich die Maklerprovision nach der Nettomiete. Die Provision beträgt in der Regel 3,48 %, die vom Käufer oder Mieter zu entrichten ist.
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