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Viele Besitzer von Immobilien beauftragen einen Makler, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten.
Für den Käufer oder den Mieter bedeutet dies, dass er für die Vermittlung eine Provision zahlen muss, die Maklercourtage.
Bei der Berechnung der Maklercourtage müssen einige Punkte beachtet werden. So muss der Makler mit dem späteren Mieter oder Käufer einen Vertrag abschließen, um die Maklercourtage in Rechnung stellen zu dürfen. Dabei darf die Höhe der Maklercourtage bei einem vermieteten Objekt nicht mehr als zwei Monatskaltmieten betragen, bei einem Kauf beträgt die Maklercourtage meist zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
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