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» Makler- und Bauträgerverordnung
Die Makler- und Bauträgerverordnung, abgekürzt MaBV ist eine Verordnung, welche zum Schutz des Immobilienerwerbs die durch einen Bauträger geschaffen wurden. In dieser Verordnung wird insbesondere die Kundengeldabsicherung geregelt. Somit muss der Bauträger die Gelder, die er vom Erwerber einer Immobilie entgegen nimmt, entsprechend absichern. Im Klartexte bedeutet dies, der Bauträger darf das Geld das er entgegen genommen hat nur für das vereinbarte Projekt verwenden. Gelder die ein Bauträger von Kunden entgegennimmt, muss er stets strikt vom Privatvermögen trennen. Eine getrennte Vermögensverwaltung ist somit vorgeschrieben.
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