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MaBV steht für die Verordnung über die Pflichten von Maklern, Darlehens- und Anlagenvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern.
Diese Verordnung besteht aus 20 gültigen Paragraphen, in denen alle Pflichten im Einzelnen geregelt sind. Die MaBV ist gültig für alle Gewerbetreibende, die zum Betreiben ihres Gewerbes eine Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung benötigen. Die MaBV schreibt z.B. vor, dass die Gewerbetreibenden eine ordnungsgemäße Buchführung haben müssen, korrekte Rechnungen ausstellen müssen und ihre Geschäftsunterlagen mindestens 5 Jahre lang in ihren Geschäftsräumen aufbewahren müssen.
Ein separater Paragraph regelt die besonderen Pflichten von Bauträgern, die zum Schutz der Käufer oder Bauherren von Immobilien erstellt wurden.
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