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Ein Kredit stellt einen Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer dar. Der Kreditgeber überlässt dem Kreditnehmer Geld oder auch andere Sachen. In der Regel muss für diese Überlassung auch ein entsprechendes Entgelt bezahlt werden. Dabei verpflichtet sich der Kreditgeber, das Geld oder die Sachen in Teilbeträgen wie im Kreditvertrag vereinbart wieder an den Kreditgeber zurück zu bezahlen. Im Kreditvertrag werden die Höhe der Teilbeträge und deren Fälligkeit individuell vereinbart. Ein Kredit wird nur dann gewährt, wenn der Kreditnehmer über ausreichend Sicherheiten verfügt.
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