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Führt man bei einer Bank ein Konto, muss man dafür auch Kontoführungsgebühren bezahlen. In der Regel werden diese monatlich oder aber auch quartalsweise berechnet und dann dem jeweiligen Konto belastet. Kontoführungsgebühren fallen auch für eine Baufinanzierung an. Diese sind jedoch nicht im Effektivzinssatz der Bank inbegriffen, weshalb sie gesetzlich gesehen laut der der Preisangaben-Verordnung in diesen nicht mit eingerechnet werden müssen. Bei der Aufnahme eines Baudarlehens sollte also dieser Punkt mit beachtet werden, damit man eine entsprechende Vergleichsgrundlage hat.
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Zinsentwicklung
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