» Konditionenanpassung

Ist die Zinsbindungsfrist bei einem Darlehen abgelaufen, wird eine Konditionenanpassung vorgenommen. Dies Bedeutet, das Darlehen ist in der Regel zwar noch nicht vollständig abbezahlt, dennoch muss es in den Konditionen neu angepasst werden, weil sich der Zinssatz verändert hat. Der aktuelle Zinssatz kann wieder für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden. Dies wird mit der Darlehensbank neu vereinbart. Auch der Tilgungssatz kann auf Wunsch des Darlehensnehmers geändert werden. Ebenso ist es Möglich, dass Sondertilgungen zu diesem Zeitpunkt geleistet werden können.


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