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Ein KO-Darlehen steht für Kommunaldarlehen. Ein Kommunaldarlehen stellt einen Kredit dar, der an Körperschaften oder andere Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt werden können. In diesem speziellen Fall ist sehr oft auch die Rede von echten KO-Darlehen. Ist es so, dass sich die Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts nur verbürgen, spricht man von einem unechten KO-Darlehen. Die Bonität ist in diesen Fällen einwandfrei, weil sie nicht nur mit dem gesamten Vermögen haften, sondern auch mit dem gesamten Steueraufkommen. Deshalb wird sehr oft ein KO-Darlehen blanko bewilligt.
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