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Die Kinderzulage fiel in früheren Jahren unter die Eigenheimzulage. Somit konnte jeder Häuslebauer der Kindergeld bezog eine jährliche Förderung von 800 Euro je Kind beziehen und das über einen Zeitraum von acht Jahren. Wurde während der Laufzeit der Eigenheimzulage ein Kind geboren, konnte man auch für diese die Kinderzulage erhalten, allerdings nur noch für die restlichen Jahre. Siehe auch Eigenheimzulage.
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