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In Deutschland ist das amtliche Vermessen von Grundstücken und das Führen eines amtlichen Verzeichnisses aller Grundstücke einer Gemeinde nach dem Grundgesetz die Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Diese Aufgabe wird in den einzelnen Ländern von dem so genannten Katasteramt übernommen, das manchmal auch Vermessungsamt oder Vermessungsbehörde genannt wird. Das amtliche Verzeichnis, das nach Vermessen der Grundstücke erstellt wird, trägt den Namen Liegenschaftskataster. Die Vermessung der Grundstücke wird meist von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren übernommen.
Im Liegenschaftskataster werden alle vermessenen Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzung beschrieben und topografisch in Karten dargestellt. Außerdem erfasst das Katasteramt alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der einzelnen Grundstücke.
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