» Jahresrohertrag

Der Jahresrohertrag spielt bei der Berechnung des Ertragswertes einer Immobilie eine Rolle. In der Regel bezeichnet man die so genannte Nettokaltmiete bzw. die Jahresnettomiete auch als den Jahresrohertrag. Die Nettokaltmiete ist dabei jener Betrag, den der Vermieter eines Objektes im Laufe eines Jahres vom Mieter erhält. Vom Jahresrohertrag werden in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des Ertragswertes einer Immobilie noch die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (z.B. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten) abgezogen, sodass man als Ergebnis letztendlich den Jahresreinertrag erhält, welcher schließlich die Berechnungsgrundlage für die Ertragswertermittlung darstellt.
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