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Der Jahresreinertrag ist im Bereich der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer vermieteten Immobilie von Bedeutung. Berechnet wird der Jahresreinertrag einer Immobilie, indem man alle Bewirtschaftungskosten, welche nicht umlagefähig sind, vom Jahresrohertrag des jeweiligen Objektes subtrahiert. Zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten zählen dabei in erster Linie die Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und die Mietausfallwagnis-Kosten, während man den Jahresrohertrag in aller Regel mit der Nettokaltmiete gleichsetzen kann. Man benötigt den Jahresreinertrag in der Regel dazu (zum Beispiel bei anstehenden Fremdfinanzierungen), um den Ertragswert der Immobilie berechnen zu können, welcher wiederum ein wichtiges Merkmal für die Höhe des möglichen Darlehens darstellen kann.
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