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Unter die Instandhaltungskosten fallen alle Kosten, die zum Instandhalten einer Immobilie notwendigerweise anfallen. Neben den anfallenden Material- und Personalkosten für notwendige Reparaturarbeiten am Bau selber, fallen zum Beispiel auch die Kosten für durchzuführende Überprüfungen unter die Instandhaltungskosten, wie beispielsweise die Überprüfung der Heizungsanlage oder des Fahrstuhl etc..Im Gegensatz zu den meisten anderen Kosten können Sie als Vermieter die Instandhaltungskosten übrigens nicht auf den Mieter umlegen, dafür sind die Instandhaltungskosten allerdings aus Sicht des Vermieters und Eigentümers vom Finanzamt anzuerkennende Werbungskosten und können daher im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
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