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Der Begriff Immobilie steht für ein unbewegliches Gut, welches in der Regel ein Grundstück oder ein Gebäude darstellt. Die Grundstücke können bebaut aber auch unbebaut sein. Handelt es sich bei einer Immobile um ein bebautes Grundstück, gehören die darauf errichteten Gebäude ebenfalls zum Oberbegriff Immobilie. Muss für den Kauf oder auch Bau einer Immobilie ein Darlehen aufgenommen werden, so wird sehr oft die Immobilie selbst als Sicherheit eingesetzt. Dies Bedeutet, dass der Darlehensgeber eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen lässt, dass ihn dazu berechtigt im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers diese zu veräußern. So hat er die Möglichkeit sich aus dem Erlös zu bedienen und sein Forderung zu befriedigen.
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