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Die Abkürzung HypBG bedeutet Hypothekenbankgesetz. Dieses Gesetz gilt nur für privat rechtliche Realkreditinstitute. Diese Kreditinstitute beschaffen sich Geldmittel aus der Vergabe von Darlehen, die in Zusammenhang mit einem langfristigen Kreditgeschäft stehen. Zum Beispiel durch Pfandbriefe und Kommunalobligationen. Diese Papiere werden dann herausgegeben, so dass der Käufer der Papiere die Mittel für die Vergabe von Darlehen zur Verfügung stellen kann. Damit in diesem Bereich keine Abzocke betrieben werden kann, unterliegt die Bank dem HypBG. So ist gewährleistet, das Richtlinien und Regeln eingehalten werden.
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