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Privatrechtliche Kreditinstitute werden auch als Hypothekenbanken bezeichnet. Diese haben ihr Geschäft danach ausgerichtet, inländische Grundstücke zu beleihen und Aufgrund der dadurch erworbenen Hypotheken, sogenannte Schuldverschreibungen auszugeben, Kommunaldarlehen zu gewähren und öffentliche Pfandbriefe auszugeben. Im Jahr 2005 wurde das Hypothekenbankgesetz außer Kraft gesetzt, was demnach bedeutet, dass viele Hypothekenbanken zu Pfandbriefbanken wurden und somit dem Pfandbriefgesetz unterliegen. Sie stehen und der besonderen Aufsicht, der BaFin.
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