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Eines der drei Grundpfandrechte ist die Hypothek und dient hauptsächlich zur Sicherung von Forderungen eines Darlehens. Ebenso wie die Rentenschuld und die Grundschuld wird die Hypothek in das Grundbuch eingetragen. Unterscheidet werden verschiedene Arten von Hypotheken. Die Brief-, Buch-, Sicherungs-, Höchstbetrags-, und Gesamthypothek stehen hier zur Verfügung. Ist es der Fall, dass der Kreditnehmer seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, kann der Inhaber in Form einer Zwangsvollstreckung, die ausgleichende Forderung verlangen. Die Hypothek ist allerdings relativ unflexibel, weshalb eine Baufinanzierung heutzutage in der Regel über eine Grundschuld abgesichert wird.
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Zinsentwicklung
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