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Als Höchstbetragshypothek wird eine besondere Form der Sicherungshypothek bezeichnet. Sie stellt keine dingliche Absicherung einer Forderung dar, die sehr häufig auch als Maximalhypothek bezeichnet wird. Genau wie jede andere Grundschuld, wird auch die Höchstbetragshypothek in das Grundbuch eingetragen. Der Unterschied ist lediglich darin zu sehen, dass bei der Höchstbetragshypothek das dadurch belastete Grundstück maximal mit dem im Grundbuch eingetragenen Betrag haftet, wobei von einer begrenzten Haftung gesprochen werden kann.
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