» Haushaltspauschale

Bei der Vergabe eines Kredites durch die Bank prüft diese nach Abzug aller Belastungen, ob eine ausreichende Haushaltspauschale übrig bleibt, damit man den normalen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten kann. In der Regel verwendet die Bank hierfür Mindestsätze, um sich einen Überblick verschaffen kann. Pro Kopf Ausgaben ergeben dann für eine vierköpfige Familie eine Haushaltspauschale von 1250,00€, die für den Lebensunterhalt bleiben müssen. Bleibt dies nach Abzug der Kosten für das gewünschte Darlehen nicht übrig, wird im Einzelnen noch einmal genau geprüft ob es eine Möglichkeit gibt, den Kredit zu bewilligen. Dafür müssen aber günstige Umstände vorhanden sein.
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