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In einem Grundstückskaufvertrag werden alle wichtigen rechtlichen Fragen geregelt, welche zwischen dem Käufer und Verkäufer zu regeln sind. Die beiden Parteien müssen alle Umstände genauestens darlegen, damit ein Notar den Vertrag demnach richtig gestalten kann. Darin enthalten sind Angaben über die Gewährleistung des Bebauungszustandes, Fragen zur Bebauung und Zahlung der möglichen Erschließungskosten. Der Notar stellt beim Grundstückskaufvertrag einen sachkundigen, unabhängigen und neutralen Berater dar, der den Parteien helfen soll, den Vertrag rechtsgültig aufzusetzen.
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