» Grundschuldzweckerklärung

Immer dann, wenn eine Baufinanzierung über eine Grundschuld abgesichert werden muss, muss auch gleichzeitig die Grundschuldzweckerklärung erstellt werden. Diese Erklärung sagt aus, für welchen Zweck die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden muss. Dabei muss diese vom Kreditnehmer beim Notar unterzeichnet werden, da sonst die Darlehensauszahlung nicht erfolgen kann. Sehr oft gilt die Grundschuldzweckerklärung auch als Sicherheitsvertrag. Ohne diese wird ein Kredit für die Baufinanzierung für nichtig erklärt.

 
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