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Der Grundschuldzins wird genauso wie die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Dabei haben sie gar nichts zu tun mit den Zinsen, die im Darlehnsvertrag vermerkt sind. Kreditinstitut versuchen in der Regel die Grundschuldzinsen zusätzlich zur Grundschuld eintragen zu lassen, damit sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, somit auf deutlich mehr Geld, aus der Veräußerung des Objektes, Anspruch haben. In der Regel werden 15% -20% Grundschuldzinsen eingetragen, so besteht für die Kreditgeber die Möglichkeit noch kostendeckend oder auch gewinnbringend arbeiten zu können.
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