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Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Sie stellt ein Recht an einer Sache dar, welche in der Regel bei einer Baufinanzierung zum Einsatz kommt. Der Darlehensgeber (Bank, Kreditinstitut, Bausparkasse) lässt die Grundschuld in das Grundbuch eintragen, um somit die Forderung gegenüber dem Darlehensnehmer abzusichern. Kann dieser seinen Zahlungen nicht mehr nachgehen, hat der Darlehensgeber die Möglichkeit in Form der Zwangsvollstreckung an sein Geld zu gelangen. Die Höhe der Grundschuld richtet sich nach der Höhe des Darlehensbetrages.
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